Hier geht´s ums Geld

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Es gibt viele Möglichkeiten der Finanzierung von energetischen Maßnahmen. Eine häufig genutzte Möglichkeit sind Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder Zuschüsse des BAFA. Die KfW ist eine Förderbank und steht im Eigentum von Bund und Ländern. Neben vielen anderen Tätigkeitsfeldern hat die KFW auch die Aufgabe, im Bereich Bauen, Wohnen, Energie sparen, Eigentum und Sanierungen zu finanzieren. Hier gibt es spezielle Darlehen und Zuschüsse für Privatpersonen und Vermieter.

Es kann nur ein kleiner Ausschnitt der Fördermöglichkeiten aufgeführt werden. Informieren Sie sich vor Beginn einer Maßnahme bei Ihrer Bank oder Ihrem Energieberater.

Wichtig für alle Förderungen ist, dass vor der Antragstellung noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde.
Hier gilt bereits der Abschluss eines Leistung-oder Liefervertrages als Maßnahmenbeginn.

Kredite und Zuschüsse

Sie suchen Förderprogramme für Ihre Wohnimmobilie?

Aktuell wird gerade die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgesetzt.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Darlehen mit Tilgungszuschuss oder einem Zuschuss.

Die KfW bietet zur Zeit für alle Bereiche der Wohnimmobilie Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss.

Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen muss seit dem 01.01.2021 beim BAFA beantragt werden.

Die Förderhöhe richtet sich nach den ausgeführten Maßnahmen .

Bei Einzelmaßnahmen ist der Förderhöchstbetrag auf 60.000,- Euro pro Jahr und Antrag begrenzt.

Bei einer umfangreichen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beträgt der Förderhöchstbetrag 120.000,- Euro, bzw. 150.000,- wenn die EE-Klasse erreicht wird.

Gerne beraten wir Sie, welche Produkte nach technischen Kriterien für Ihr Vorhaben in Frage kommen.



BAFA Zuschüsse

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
Beim BAFA müssen seit dem 01.01.2021 die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragt werden.

Wichtig ist, dass vor der Antragstellung noch nicht mit der Maßnahme begonnen wurde.
Hier gilt bereits der Abschluss eines Leistungs-oder Liefervertrages als Maßnahmenbeginn.

Im Rahmen einer Baubegleitung beraten wir Sie gerne zu den Fördermöglichkeiten durch das BAFA.

Zuschüsse Land Schleswig-Holstein

Ab dem 16.01.2023 können Sie Zuschüsse für die Umsetzung folgender Vorhaben erhalten:

- Anschaffung und Installation von Photovoltaik-(PV)-Balkonanlagen mit Wechselrichter.

- Wärmepumpe,

- Solarkollektoranlage,

- Anschluss an ein Wärmenetz,

- Biomasseheizungen.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier:

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

Eigentümergemeinschaften
Energieberatung in Neumünster

Gut beraten

Für Wohnungseigentümer besteht neben der Finanzierung der Maßnahmen über die KfW-Darlehen die Möglichkeit, die geplanten Sanierungsmaßnahmen einfach über die IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein) zu finanzieren.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat deshalb speziell für Wohnungseigentümer ein Finanzierungskonzept entwickelt.

Mehr Informationen erhalten Sie hier>>>

Steuerliche Förderung

Seit Anfang des Jahres 2020 ist es auch möglich, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen.

Die Begleitung durch einen Energieberater ist durch den Gesetzgeber aber leider nicht vorgeschrieben. Durch die mangelnde Nachfrage haben wir uns daher vorerst entschieden, in diesem Bereich keine Beratung oder Baubegleitung durchzuführen.

Wenden Sie sich bitte deshalb für eine Beratung z.B. an:

- Steuerberater
- zuständiges Finanzamt
- ausführendes Handwerksunternehmen
- Verbraucherzentralen

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