Bestätigungen für Einzelmaßnahmen
Folgende Sanierungsmaßnahmen werden als Einzelmaßnahme gefördert:
Dämmung der Gebäudehülle:
- Außenwände
- Dachflächen
- Geschossdecken
- Bodenflächen
- Erneuerung /Aufbereitung von Vorhangfassaden
Austausch von:
- Fenstern
- Außentüren
- Außentoren
Sommerlicher Wärmeschutz:
- Ersatz oder erstmaliger Einbau von
außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
Hierbei sind u.a. bestimmte technische Mindestanforderungen zu erfüllen.
Die Förderhöhe beträgt 60.000,- Euro (Baukosten) pro Wohneinheit je Antrag und Jahr, insgesamt 600.000,- Euro pro Gebäude.
Sie können für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss bei Bafa erhalten.
Ich berate Sie hierzu und stelle alle erforderlichen Bestätigungen aus.
iSFP Bonus für Einzelmaßnahmen
Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" geförderten iSFP und wird diese innerhalb
eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus). (Ohne Kosten für Baubegleitung).
Dies gilt aktuell (Stand: 01.01.2023) nur für folgende Maßnahmen:
-Gebäudehülle
-Anlagentechnik
-Heizungsoptimierung
Fassadendämmungen können in unterschiedlicher Weise durchgeführt werden. Bei Dämmmaßnahmen ist aber immer besondere fachmännische Aufmerksamkeit auf die Qualität der Baudurchführung zu richten, um eine Durchfeuchtung der Dämmschicht bei Anschlüssen und Stößen sowie die Entstehung von sogenannten Wärmebrücken (Risiko der Kondenswasserbildung) zu verhindern und die Luftdichtheit sicherzustellen.
In Verbindung mit einer Heizungserneuerung ist ggf. eine Veränderung der Heizlast durch die Dämmmaßnahmen zu berücksichtigen.
Um den Zuschuss oder das Darlehen in Anspruch nehmen zu können, muss der erreichte Dämmstandard besser sein als die gesetzliche Vorgabe durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird das Erreichen einer guten Dämmqualität gefördert.
Für die Wand ist derzeit ein U-Wert von 0,20 W/(qmk) gefordert. Bei Kerndämmung und Innendämmung gelten andere Werte.
Die Aufgabe des Energieeffizienz-Experten ist es u.a., die erforderliche Dämmstärke in Abstimmung mit dem zu verwendeten Dämmstoff zu berechnen. Weiterhin prüft der Energieeffizienz-Experte, ob die erforderliche Dämmstärke tatsächlich eingebaut wurde und bestätigt dies nach der Fertigstellung gegenüber dem Fördermittelgeber.
Dachdämmungen können in unterschiedlicher Weise durchgeführt werden. Bei Dämmmaßnahmen ist aber immer besondere fachmännische Aufmerksamkeit auf die Qualität der Baudurchführung zu richten, um eine Durchfeuchtung der Dämmschicht bei Anschlüssen und Stößen sowie die Entstehung von sogenannten Wärmebrücken (Risiko der Kondenswasserbildung) zu verhindern und die Luftdichtheit sicherzustellen.
In Verbindung mit einer Heizungserneuerung ist ggf. eine Veränderung der Heizlast durch die Dämmmaßnahmen zu berücksichtigen.
Um den Zuschuss oder das Darlehen in Anspruch nehmen zu können, muss der erreichte Dämmstandard besser sein als die gesetzliche Vorgabe durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird das Erreichen einer guten Dämmqualität gefördert.
Für das Dach bzw. die obere Geschoßdecke ist derzeit ein U-Wert von 0,14 W/(qmk) gefordert. Das entspricht dem dem Passivhausstandard.
Die Aufgabe des Energieeffizienz-Experten ist es u.a., die erforderliche Dämmstärke in Abstimmung mit dem zu verwendeten Dämmstoff zu berechnen. Weiterhin prüft der Energieeffizienz-Experte, ob die erforderliche Dämmstärke tatsächlich eingebaut wurde und bestätigt dies nach der Fertigstellung gegenüber dem Fördermittelgeber.
Für die Dämmung der Kellerdecke gibt es aus Sicht der Instandhaltung in der Regel keinen Grund, in diesem Bereich Arbeiten durchzuführen. Energetisch gesehen lohnt sich eine Dämmung der Decke sehr häufig. In Verbindung mit einer Heizungserneuerung ist eine Veränderung der Heizlast durch die Dämmmaßnahmen ggf. zu berücksichtigen.
Um das Darlehen oder den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, wird das Erreichen einer guten Dämmqualität vorausgesetzt.
Für Kellerdecke ist derzeit ein U-Wert von 0,25W/(qmk) gefordert. Dies wird mit herkömmlichen Dämmstoffen in Stärken bis 10 cm erreicht.
Die Aufgabe des Energieeffizienz-Experten ist es u.a., die erforderliche Dämmstärke in Abstimmung mit dem zu verwendeten Dämmstoff zu berechnen. Weiterhin prüft der Energieeffizienz-Experte, ob die erforderliche Dämmstärke tatsächlich eingebaut wurde und bestätigt dies nach der Fertigstellung gegenüber dem Fördermittelgeber .
Bei unzulänglicher Planung besteht ein Risiko von Schimmelpilzbildung an den Außenwänden und im Fensterlaibungsbereich bzw. am Fenstersturz. Der Fensteraustausch sollte daher nur in Verbindung mit einer Analyse der Außenwand und des Luftwechsels geschehen, um spätere Schäden zu vermeiden.
Um eine Förderung zu erhalten, fordert der Fördermittelgeber einen U-Wert des gesamten Fensters von 0,95 W/(qmk). Gleichzeitig muss der U-Wert der Wand kleiner als 0,95 W/(qmk) sein. Für Außentüren gilt ein U-Wert von 1,3 W/(qmk). Dies überprüft der Energieefizienz-Experte und muss dies dem Fördermittelgeber gegenüber bestätigen.
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes
Dazu gehören:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive
Wärme-/Kälterückgewinnung;
- bei Wohngebäuden: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und
Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes ("Efficiency Smart Home")
oder des angeschlossenen Gebäudenetzes.