Fachplanung und Baubegleitung
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Effizienzhäusern.
Die förderfähigen Kosten werden mit 50 % gefördert. Hier sind jedoch folgende Obergrenzen zu beachten.
Wohngebäude (WG)
- 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2 000 Euro pro Wohneinheit
insgesamt auf maximal 20 000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.
Nichtwohngebäude (NWG)
- 5 Euro pro m² Nettogrundfläche
insgesamt auf maximal 20 000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.