Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Effizienzhäusern.

Die förderfähigen Kosten werden mit 50 % gefördert. Hier sind jedoch folgende Obergrenzen zu beachten.

Wohngebäude (WG)
- 5 000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2 000 Euro pro Wohneinheit
insgesamt auf maximal 20 000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.

Nichtwohngebäude (NWG)

- 5 Euro pro m² Nettogrundfläche

insgesamt auf maximal 20 000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid.

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