Bitte beachten Sie, dass bei allen Maßnahmen ergänzende Technische Förderbestimmungen gelten.

Lassen Sie sich dazu beraten.

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem

der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Voraussetzungen sind,

– dass es sich bei dem betreffenden Gebäude um ein Bestandsgebäude handelt,

– dass mit der Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch

des Gebäudes erhöht wird

– und dass der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des

hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme) verbunden wird.

Nicht gefördert werden

– Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind

(Prototypen);

– gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen;

Heizungs-Tausch-Bonus

Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % gewährt werden.
Sprechen Sie mich für Details gerne an.

Sollarkollektoranlagen

Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung.

Nicht förderfähig sind Solaranlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z. B.

Schwimmbadabsorber).

Biomasseheizung

Gefördert wird die Errichtung sowie die Nachrüstung von effizienten Wärmepumpen sowie die Nachrüstung

bivalenter Systeme mit Wärmepumpen.

Wärmepumpen

Gefördert wird die Errichtung sowie die Nachrüstung von effizienten Wärmepumpen sowie die Nachrüstung

bivalenter Systeme mit Wärmepumpen.

Brennstoffzellenheizung

Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen.

Innoative Heiztechnik auf Basis erneuerbare Energien

Gefördert wird die Errichtung von innovativen effizienten Heizungsanlagen, die auf der Nutzung von erneuerbaren

Energien basieren, insbesondere erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens

80 % der Gebäudeheizlast einbinden

Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes

Gefördert wird die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit folgenden förderfähigen

Komponenten:

Wärmeverteilung auch außerhalb der Grundstücke angeschlossener Gebäude,

Wärmeerzeugung nach Nummer 5.3 Buchstabe a bis e der Richtline

gegebenenfalls Wärmespeicherung,

Steuer-, Mess- und Regelungstechnik,

Wärmeübergabestationen.

Förderfähig sind außerdem die Kosten der Installation, Inbetriebnahme und Umfeldmaßnahmen.

Mit Gas, Öl oder Kohle betriebene Wärmeerzeuger sind nicht förderfähig mit Ausnahme von

Brennstoffzellenheizungen nach Nummer 3.5 Buchstabe d der Richtlinie.

Anschluß an ein Gebäudenetz

Gefördert wird der Anschluss bzw. die Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz nur auf dem Grundstück

des angeschlossenen Gebäudes mit folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung, Steuer-,

Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen.

Anschluss an ein Wärmenetz

Gefördert wird der Anschluss an ein Wärmenetz mit folgenden förderfähigen Komponenten: Wärmeverteilung nur

auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen

und Umfeldmaßnahmen.

Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt

Gefördert werden im Zusammenhang mit einer geförderten Anlage zur Wärmeerzeugung nach Nummer 5.3

Buchstabe a bis h der Richtline die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik nach einem Heizungsdefekt. Die Mietkosten

werden ab Antragstellung höchstens für eine Mietdauer von einem Jahr gefördert.

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wenn sie die in
der Anlage zu dieser Richtlinie festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Hierzu gehören beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive
- der Einstellung der Heizkurve
- des Austauschs von Heizungspumpen sowie
- der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen
- von Niedertemperaturheizkörpern
- Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück) sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechniken.

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